kopp Zeitarbeit von A bis Z

... Zeitarbeit von a bis z



Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung ist das Überlassen, sprich Zur-Verfügung-Stellen, von Arbeitnehmern eines Verleihers an die Entleiher, damit diese ihren zeitlich begrenzten Personalbedarf decken kann.

 

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthält Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und den gesamten Ablauf der Zeitarbeit.

 

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist die vertraglich Grundlage zwischen dem verleihenden Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb und beruht auf den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Überlassungsvertrag muss bei jeder Arbeitnehmerüberlassung geschlossen werden. Im juristischen Sinn handelt es sich dabei um einen Dienstvertrag.

 

Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsschutzvorschriften

Zu den Arbeitsschutzvorschriften zählen staatliche Gesetze und Verordnungen und die von den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Sie dienen der Arbeitssicherheit - sowohl sicherheitstechnischer und als auch arbeitsmedizinischer Art - und dem Schutz der Arbeitnehmer. Beispiele: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung und weitere.

 

Einsatz/Einsatzeit

Einsatz/Einsatzeit

Als Einsatz wird der Auftrag und die Arbeit bezeichnet, die die Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb leisten. Da ein Auftrag (meist) zeitlich beschränkt ist, ist auch der Einsatz meist nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.

 

Entleihbetrieb / Entleiher

Entleihbetrieb / Entleiher

Entleihbetriebe sind die Firmen, die Zeitarbeitnehmer ausleihen. Oder umgekehrt ausgedrückt, sind es die Firmen, an die die Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter überlässt. Der Entleiher schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Überlassungsvertrag, der die Einzelheiten und die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung regelt. Die Entleiher bestimmen den Arbeitseinsatz der Zeitarbeiter und trägt in seinem Betrieb für diese die Verantwortung. Siehe auch "Kundenbetrieb"

 

Equal Payment

Equal Payment

Mit Equal Payment wird die gleichwertige Bezahlung der Zeitarbeitnehmer wie die der Stammbelegschaft im Entleihbetrieb bezeichnet. Grundsätzlich sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern nach Equal Payment (und auch Equal Treatment) vor, es sei denn, es wird ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit angewandt.

 

Equal Treatment

Equal Treatment

Der Begriff des Equal Treatment bezeichnet die Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitsbedingungen zu vergleichbar eingesetzten Stammmitarbeitern im Kundenunternehmen. Es geht über die Regelungen des Equal Pay noch hinaus und ist daher noch schwieriger umzusetzen.

 

Externe(s) Personal / Mitarbeiter

Externe(s) Personal / Mitarbeiter

Im Gegensatz zu den Mitarbeitern in der Verwaltung und den Geschäftsstellen des Zeitarbeitsunternehmens, dem internen Personal, werden die Zeitarbeitnehmer als externes Personal bezeichnet, denn auch sie sind beim Zeitarbeitsunternehmen fest eingestellt. Doch das externe Personal wird nicht beim Zeitarbeitsunternehmens selbst eingesetzt, sondern beim Kundenunternehmen.

 

Interne(s) Personal / Mitarbeiter

Interne(s) Personal / Mitarbeiter

Als internes Personal werden Mitarbeiter bezeichnet, die in der Verwaltung und den Geschäftsstellen der Zeitarbeitsfirma arbeiten. Sie betreuen Kunden und externe Mitarbeiter.

 

Kundenbetrieb / - firma / -unternehmen

Kundenbetrieb / - firma / -unternehmen

Der Betrieb in dem der Zeitarbeitnehmer ihren Einsatz verrichten, nennt man Kundenbetrieb. Dieser Kundenbetrieb ist der Vertragspartner des Zeitarbeitsunternehmens, das wiederum die Zeitarbeitnehmer unter Vertrag hat.

 

Leiharbeit

Leiharbeit

Ein nicht mehr zeitgemäßer Begriff für Zeitarbeit ist Leiharbeit. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ÄUG) wird dieser Begriff jedoch weiterhin für die Zeitarbeit verwendet. Mittlerweile hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Zeitarbeit durchgesetzt.

 

Personaldienstleistung

Personaldienstleistung

Personaldienstleistung ist ein Oberbegriff für Dienstleistungen, wie Zeitarbeit, Outsourcing, On-Site-Management oder Personalvermittlung.

 

Personaldisponenten

Personaldisponent

Für die Kunden sind die Personaldisponenten erste Ansprechpartner bei der Zeitarbeitsfirma. Als Mittler zwischen Kunde und Mitarbeitern koordiniert er sämtliche Anfragen, die jeweiligen Einsätze und Einstellungen von neuen Mitarbeitern.

 

Personalvermittlung

Personalvermittlung

Mit dem Fall des so genannten Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit zum 01.08.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Seit dieser Zeit gehört die Dienstleistung Personalvermittlung ins Dienstleistungs-spektrum fast aller Personaldienstleister. Gerade für Zeitarbeitsfirmen bietet es sich auch Personal zu vermitteln, da sie ohnehin kontinuierlich neue Mitarbeiter rekrutieren müssen. Die privaten Personalvermittler stehen nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu den Arbeitsagenturen. Ihre Dienstleistungen beruhen auf dem Auftrag der Arbeitgeber, während die öffentlichen Arbeitsvermittler sich darum bemühen für Arbeitslose eine Stelle zu finden.

 

Stammpersonal / -mitarbeiter /-belegschaft

Stammpersonal / -mitarbeiter /-belegschaft

Im Gegensatz zu den Zeitarbeitnehmern werden die Mitarbeiter des Kundenbetriebs als Stammpersonal bezeichnet.

 

Arbeitnehmerüberlassung

Überlassungsvertrag

Siehe "Arbeitnehmerüberlassungsvertrag".

 

Verleiher / Verleihbetrieb

Verleiher / Verleihbetrieb

Siehe "Zeitarbeitsunternehmen".

 

Verrechnungssatz

Verrechnungssatz

Als Abrechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen zwischen Entleihern und Verleihern gilt der vorher vereinbarte Verrechnungssatz. Dieser Verrechnungssatz ist von Entleihern für jede vom Zeitarbeitnehmer geleistete Arbeitsstunde des Einsatzes an das Zeitarbeitsunternehmen zu zahlen.

 

Werkvertrag

Werkvertrag

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt, die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen. Der Unternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienstvertrag. Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit.

 

Zeitarbeit

Zeitarbeit

Als Zeitarbeit bezeichnet man die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte durch ein Zeitarbeitsunternehmen. Es ist die legale Beschäftigung und Überlassung von Arbeitnehmern auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unter Beachtung aller arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen. Darüber hinaus versteht man unter Zeitarbeit die Durchführung zeitlich begrenzter Arbeitsleistungen in Kundenunternehmen.

 

Zeitarbeiter / Zeitarbeitnehmer

Zeitarbeiter / Zeitarbeitnehmer

Ein Zeitarbeiter ist ein zum Zwecke der Überlassung bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellter Mitarbeiter.

 

Zeitarbeitsunternehmen /-firma

Zeitarbeitsunternehmen /-firma

Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt gewerbsmäßig bei ihm fest angestellte Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit an Kundenbetriebe. Auf der Grundlage des mit seinen externen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsvertrags übernimmt es damit die üblichen Arbeitgeberpflichten. Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) brauchen Firmen, die eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland betreiben, eine entsprechende Erlaubnis.