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Branchennews: Bundesweiter Mindestlohn
Am 1. Januar 2012 ist in Deutschland der bundesweite Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche in Kraft getreten. Für die Mitarbeiter der kopp Unternehmensgruppe ändert die neue Gesetzgebung deshalb nichts, weil die Gruppe ohnehin die im iGZ-DGB-Tarifvertrag verankerten Mindeststundenlöhnen anwendet. „In vielen Fällen zahlen wir ohnehin übertarifliche Zulagen“, erklärt Geschäftsführer Matthias Kopp.
Branchennews: Bundesweiter Mindestlohn
Am 1. Januar 2012 ist in Deutschland der bundesweite Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche in Kraft getreten. Die nun allgemeinverbindlich festgeschriebenen Lohnuntergrenzen gelten für die hierzulande rund 900 000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche. Für die Mitarbeiter der kopp Unternehmensgruppe ändert die neue Gesetzgebung deshalb nichts, weil die Gruppe ohnehin die im iGZ-DGB-Tarifvertrag verankerten Mindeststundenlöhnen anwendet. „In vielen Fällen zahlen wir ohnehin übertarifliche Zulagen“, erklärt Geschäftsführer Matthias Kopp. „Und bei unseren fest angestellten Fachkräften, die im Kundenauftrag arbeiten, liegt die Entlohnung ohnehin deutlich höher.“ Dennoch begrüßt die kopp Gruppe die Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeit. Grund dafür ist, dass diese Regelung faire Bedingungen sichert und die Möglichkeiten, zu Niedriglöhnen zu beschäftigen deutlich einschränken. Zudem sieht die Geschäftsführung darin die Möglichkeit, dass Zeitarbeit insgesamt an Ansehen gewinnt.
Im Zuge der Debatte war im Jahr 2012 auch das Thema Equal Pay wieder stärker in den Fokus gerückt. Dahinter steht, dass Zeitarbeiter ab einer bestimmten Zeit, die sie in einem Betrieb gearbeitet haben, den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft. Die Politik fordert Arbeitgeber- und Gewerkschaften auf, hier im ersten Quartal 2012 zu einer Einigung zu finden. Andernfalls solle der „richtigen Zeitpunkt“ für das sogenannte Equal Pay durch eine Expertenkommission ermittelt werden, wie Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ankündigte. |